
![]() | |
Foto: Photocase |
Die Gentechnik ist ein Teilgebiet der Biotechnologie. Sie ist eine Methode zur Identifizierung, Charakterisierung, Isolierung, Regulierung, der gezielten Manipulation und Übertragung von Erbgut bei Organismen. Wir in der KLJB haben vor allem die Entwicklung der „grünen“ Gentechnik im Blick, weil sie am unmittelbarsten beeinflusst, wie unsere Lebensmittel weltweit hergestellt werden. Die gentechnische Veränderung von Pflanzen ist auch der Bereich, welcher direkte Auswirkungen auf unser Ökosystem, unsere Gesundheit, unsere regionale und internationale Landwirtschaft hat.
Die gentechnisch veränderten Organismen nennt man auch kurz GVOs (oder englisch GMOs: Genetically Modified Organisms). Beispiele hierfür sind herbizidresistente Pflanzen (Mais, Raps, Soja) bei denen ein Protein in der DNA einer Pflanze so verändert wird, dass sie gegen ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel unempfindlich wird. Eine andere Variante sind Nutzpflanzen (Bt-Mais, Bt-Baumwolle), die selbst ein bestimmtes Gift gegen Schädlinge produzieren. Bt ist die Abkürzung für die Bakterienart Bacillus thuringiensis, die die Produktion eines Insektizids bewirken. Bt-Pflanzenproduzieren selbst und permanent ein Gift gegen Schädlinge (an dem oft auch Nützlinge sterben).
Die Thematik rund um die „grüne“ Gentechnik ist sehr vielschichtig. Die verschiedenen AkteurInnen zum Beispiel aus der Industrie, der Wissenschaft, der Politik, zivilgesellschaftlichen Institutionen, der Kirche, bis hin zu den Konsumierenden und Produzierenden suchen Mittel und Wege ihre Interessen und Vorteile durchzusetzen.
Der Einsatz der Gentechnik zur Genmanipulation bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen findet seit Jahren nicht mehr nur in abgeschlossenen Forschungslaboren oder kleinen, überwachten Versuchsfeldern statt, sondern bahnt sich in immer größerem Maßstab den Weg in die freie Natur und somit auch auf unsere Teller. Was in Ländern wie USA, Kanada, Argentinien, China und Teilen Brasiliens bereits zum landwirtschaftlichen Alltag gehört, soll nun auch in Europa Einzug halten.
Noch ist es in Deutschland möglich, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu erkennen – und zu vermeiden. In Deutschland ist jedes Lebensmittel und jede Zutat, die unmittelbar aus einem GVO hergestellt wurde, kennzeichnungspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige GVO im Endprodukt nachweisbar ist oder nicht. Allerdings gibt es zahlreiche Bereiche, die nicht von dieser Kennzeichnungspflicht betroffen sind, etwa Zusatz- und Hilfsstoffe, aber auch Milch, Fleisch und Eier, wenn Futtermittel aus gv-Pflanzen verwendet wurden. Handelsübliche Futtermittel auf Sojabasis bestehen in der Regel zu 40-60 Prozent aus gv-Pflanzen. Jährlich werden 35 bis 40 Millionen Tonnen Sojarohstoffe in die EU eingeführt und überwiegend zu Futtermitteln verarbeitet.
Ebenso sind Lebens- und Futtermittel von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn GVO-Beimischungen nicht mehr als 0,9 Prozent der jeweiligen Zutat ausmachen. Bei Produkten des Ökologischen Landbaus ist der bewusste Einsatz der Gentechnik gesetzlich verboten. Doch eine Garantie auf absolute „Gentechnik-Freiheit“ ist das nicht. Der Schwellenwert von 0,9 Prozent gilt sowohl für konventionelle wie ökologisch erzeugte Produkte.
WAS SAGT DIE KLJB DAZU?
Die KLJB lehnt den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft ab, da die Risiken derzeit weder abschätzbar noch kontrollierbar sind.
Da bei der grünen Gentechnik die kombinierten bzw. eingebrachten Gen-Sequenzen zum Teil aus artfremden Organismen stammen sowie die Vorhersagbarkeit der Eigenschaften der erzeugten neuartigen Endprodukte äußerst schwierig ist, gibt es über die gesundheitlichen und langfristigen Folgen von GVOs noch keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse.
Ein weiterer Aspekt ist, dass sich die neuen Pflanzen, einmal ausgebracht, durch Auskreuzung von veränderten Pflanzen der Kontrollmöglichkeit des Menschen entziehen. Der Versuch, durch vorgeschriebene Mindestabstände den Anbau mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen weiterhin zu ermöglichen (Koexistenz), wird je nach Pflanzenart durch Pollenflug oder Pollenübertragung zum Beispiel durch Bienen konterkariert. Auch bei der Ernte, bei Transport, Lagerung und Verarbeitung sind Vermischungen, etwa durch Verwehungen oder nicht vollständig gesäuberte Maschinen, nicht mit absoluter Sicherheit zu vermeiden.
Die KLJB fordert klare Wahlfreiheit für ErzeugerInnen, VerarbeiterInnen und VerbraucherInnen zwischen gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Erzeugnissen.Die jetzigen Kennzeichnungsregeln reichen bei weitem nicht aus. Alle Lebensmittel, Futtermittel und Folgeprodukte (Fleisch, Eier, Milch), bei denen gentechnisch veränderte Organismen verwendet werden, müssen eindeutig erkennbar sein. Das heißt: Lebensmittel tierischen Ursprungs, wie Milch, Fleisch und Eier, müssen als gentechnisch gekennzeichnet werden, wenn zu ihrer Erzeugung GVO-Futtermittel verwendet werden.
Sind die Produkte nicht durch anerkannte Siegel (etwa EU-„BIO“, „Bioland“, oder „Ohne Gentechnik!“-Siegel) gekennzeichnet, heißt es entweder die Zutatenliste zu checken oder direkt beim Erzeuger nachzufragen.
➔ Weitere Infos:
- „Essen ohne Gentechnik“Einkaufsführer von Greenpeace, Download unter: www.greenpeace.de
- Ausgabe 3.2009 des KLJB-Verbandsmagazins BUFO



